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Die Sparte Pflege und ihre Bedeutung für Berater

Pflegevorsorge: Mehr als die richtige Versicherung

Die Beratung ihrer Kunden rund um die private Pflegevorsorge ist für erfahrene Makler häufig eine Herzensangelegenheit. Während die Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft oder der Aufbau einer Altersvorsorge bei ihren Kunden nämlich einen wichtigen Stellenwert einnimmt, gerät der Schutz vor dem Pflegefall immer noch in den Hintergrund. Mehr denn je müssen Makler außerdem wissen, wie es um aktuelle gerichtliche Urteile rund um die Pflegeversicherung bestellt ist – und wie sie sich selbst vor einer unzulässigen juristischen Beratung schützen.

Neue Urteile weisen überraschende Wege

Pflegeversicherung

Bis zum Jahr 2050 erwarten Experten eine Verdopplung der Pflegefälle in Deutschland. Der Grund für solche Prognosen liegt auf der Hand, denn die Deutschen werden älter. Schon heute müssen immer häufiger die Gerichte einschreiten, um Streitfälle zwischen den Versicherten und den Pflegekassen oder den Sozialämtern zu schlichten. Der Bundesgerichtshof hat in der jüngsten Vergangenheit mehrfach mit seinen Urteilen bestätigt, dass Kinder ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Dies gilt auch, wenn der Kontakt zwischen Eltern und Kindern seit vielen Jahren abgebrochen war. Die Sozialämter sind durchaus berechtigt, die für die Pflege eines Bedürftigen aufgewendeten Beträge von den Kindern zurückzuverlangen, wenn das Einkommen und das Vermögen des Patienten dazu nicht ausreichen. Natürlich spielt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kinder eine große Rolle, ihnen muss ein angemessener Teil zum Lebensunterhalt und zum Aufbau einer Altersvorsorge bleiben. Auch das Vermögen der Kinder kann herangezogen werden, wobei ihnen wiederum ein unantastbarer Eigenanteil bleibt. Trotzdem dürfte es auch in Zukunft immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Behörden und den Kindern kommen, wenn diese zur Zahlung herangezogen werden. Mehr denn je müssen Eltern deshalb schon frühzeitig an den Aufbau einer privaten Vorsorge für den Pflegefall denken, wenn sie ihren Kindern diese finanziellen Einbußen ersparen wollen.

Vorsorge umfasst mehr als Kapitalaufbau

Die aktuellen Gerichtsurteile zeigen einerseits, dass Makler auf jeden Fall auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sein müssen. Doch andererseits wird klar, dass die Vorsorge für den Pflegefall so viel mehr umfasst als nur den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Nicht selten geht es für alle Beteiligten um den Erhalt des eigenen Vermögens, das über viele Jahre hinweg aufgebaut und erarbeitet wurde. Deshalb muss jedes Beratungsgespräch die Aspekte Elternunterhalt und Laienpflege unbedingt berücksichtigen. Letztlich ist sogar die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht ein Teil einer umfassenden und seriösen Beratung. Doch genau an dieser Stelle müssen selbst erfahrene Makler vorsichtig sein.
Niemals dürfen Sie den Fehler machen, sich zu juristischen Fragen zu diesen komplexen Themen zu äußern.

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind tabu

Sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht sind für die Betroffenen sehr wichtig, um im Ernstfall eine umfassende medizinische Betreuung sicherzustellen und um wichtige Fragen der Vorsorge schon frühzeitig zu regeln. Mit einer Patientenverfügung hält der Patient zu Lebzeiten fest, welche medizinischen Maßnahmen er an sich selbst durchführen lassen möchte und welche er ablehnt, wenn er sich nicht mehr selbst äußern kann. Durch eine Vorsorgevollmacht werden andere Personen mit der Wahrnehmung von Angelegenheiten betraut, falls man sie selbst nicht mehr übernehmen kann. Der Bevollmächtigte darf dann im Interesse des Patienten frei handeln. Aufgrund ihrer Tragweite sind beide Dokumente ein selbstverständlicher Teil einer umfassenden Beratung, wenn es um die Vorsorge im Pflegefall geht. Dennoch unterliegen Versicherungsmakler einem gesetzlichen Verbot, welches die Beratung in solchen sehr komplexen juristischen Fragen strikt untersagt! Eine fundierte Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehört ausschließlich in die Hände von Notaren und Anwälten. Als Makler kann man sich zur Verbesserung des Kundenservices gut ein Netzwerk aus kompetenten Fachkräften aufbauen, die die eigenen Klienten bei Bedarf umfassend zu spezifischen Fragestellungen beraten.

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